Hier finden Sie die öffentlichen Beschlüsse des Gemeinderats
Beschlüsse des Gemeinderats vom 07.03.2022
B e s c h l u s s Nr. 30/2022
Anforderung Stellungnahme - Umbau eines Einfamilienwohnhauses zu einem Mehrgenerationen-Wohnhaus mit Doppelcarport
Stellungnahme der Gemeinde Schönberg:
Das gemeindliche Einverständnis zum Bauantrag für den Umbau eines Einfamilienwohnhauses zu einem Mehrgenerationen-Wohnhaus mit Doppelcarport in Schönberg, Hauptstraße 23 A, Flurstück Nr. 21/1 und 21/4 der Gemarkung Schönberg entsprechend den Antragsunterlagen wird erteilt.
Die Erschließung und Löschwasserversorgung ist durch die Gemeinde zu bestätigen. Seitens der Gemeinde bestehen dazu keine Bedenken.
B e s c h l u s s Nr. 31/2022
Corona-Sonderzahlung für ehrenamtlichen Bürgermeister
Der Gemeinderat beschließt gemäß dem Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung die Corona-Sonderzahlung als Einmalzahlung in Höhe von 1.300 €, dem ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde zu gewähren.
B e s c h l u s s Nr. 32/2022
Auftragsvergabe - Abriss Wasserhäuschen Tettau
Der Gemeinderat Schönberg beschließt, für die Maßnahme "Abriss Wasserhäuschen Tettau" für die Firma Gößnitzer Abbruch & Recycling GmbH mit dem Sitz in Gößnitz/Hainichen mit einem Angebotspreis 13.700,00 EUR (netto) zu beauftragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.
B e s c h l u s s Nr. 33/2022
Grundsätze der Plakatwerbung zur Landratswahl am 12.06.2022 (sowie für den evtl. 2. Wahlgang am 03.07.2022)
Der Gemeinderat Schönberg beschließt die Grundsätze der Plakatwerbung im Gemeindegebiet der Gemeinde Schönberg anlässlich der Bürgermeister- und Landratswahl am 12.06.2022 sowie den evtl. erforderlichen 2. Wahlgang am 03.07.2022 entsprechend der Anlage.